§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch die
Marketing & Business Consulting Florian Haacks
Inh.: Florian Haacks
Julius-Vosseler-Str. 88
22527 Hamburg
nachstehend „Agentur“ und unseren Kunden (nachstehend auch „Auftraggeber“ genannt) erbrachten Leistungen. Die AGB gelten ergänzend zu dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Rechnung zwischen uns und unsere Kunden.
2. Es gelten ausschließlich die AGBs der Agentur, nicht die des Kunden.
§ 2 Vertragsgegenstand, Art und Umfang der Leistungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bestimmt für Angebote, Verträge und Rechnungen von der Agentur über Leistungen, insbesondere für erbrachte Dienstleistungen auf Grundlage von unterschriebenen Angeboten und Verträgen.
1. Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Suchmaschinenmarketing (insbesondere Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenwerbung), Websites- und Onlineshops-Erstellungsdienstleistungen, Printdesign, sowie Social Media Werbung.
2. Die konkrete Leistungserbringung ergibt sich aus dem zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossenen Vertrag oder unterschriebenen Angebot.
3. Die Agentur ist verpflichtet, die Interessen des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen und die Weisungen des Unternehmens zu beachten. Die Agentur ist insbesondere zur genauen Beachtung aller vom Unternehmen bekannt gegebenen Geschäftsbedingungen sowie zur regelmäßigen Berichterstattung über Vertragsabschlüsse verpflichtet.
4. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.
§ 3 Änderungen der Leistung
1. Der Kunde kann nachträglich keine Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Agentur gemäß Angebots- oder Vertragsvereinbarung verlangen.
2. Leistungen, die von den Agentur ohne unterschriebenes Angebot oder Vertrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausgeführt werden, werden nicht vergütet.
Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 4 Aufgaben des Kunden & Ausführungsunterlagen
1. Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch die Agentur ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird die Agentur bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur insbesondere zur Ausübung der unter § 2 (1 ) aufgeführten Dienstleistungen alle notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.
2. Bestehen die Leistungen der Agentur in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Kunden bei deren Ausarbeitung, wird der Kunde die notwendige Mitwirkung leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.
3. Der Kunde wird die für die Umsetzung der Leistung notwendigen Vorkehrungen treffen, insbesondere die für Umsetzung erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen und Inhalte und Informationen zur Verfügung stellen.
4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist die Agentur für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.
5. Zusätzlich zu der vereinbarten pauschalen Vergütung ist der Kunde verpflichtet, der Agentur alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze der Agentur zu ersetzen. Weitergehende Rechte der Agentur bleiben unberührt.
6. Die für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen (bspw. Texte, Bilder, Videos, Dokumente zum Download u.ä.) sind der Agentur unentgeltlich und rechtzeitig (min. 7 Tage vor Auftragsbeginn) zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind.
7. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben.
§ 5 Ausführung der Leistungen
1. Die Agentur hat die Leistungen unter eigener Verantwortung gemäß dem Angebot und/oder Vertrag auszuführen. Dabei werden wir Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen beachtet.
2. Alle aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung erworbenen Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu behandeln. Bei Missbrauch haftet der Kunde.
3. Für die Qualität der Zulieferungen des Kunden sowie für die von ihm vereinbarten Leistungen anderer haftet der Kunde, soweit nichts Anderes vereinbart ist.
§ 6 Behinderung und Unterbrechung der Leistung
1. Glaubt sich die Agentur in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat Sie dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail anzuzeigen. Die Anzeige kann unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind.
2. Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb der Agentur durch höhere Gewalt, andere von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden sind. Gleiches gilt für einen etwaigen Zahlungsverzug des Kunden bei monatlichen Teilbeträgen oder monatlich vereinbarten Zahlungen.
3. Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien, wenn eine nach Absatz 1 von der Agentur nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der Mitteilung gemäß Nr. 1 Satz 1 oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses gemäß Nr. 1 Satz 2 dauert berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten.
§ 7 Art der Anlieferung und Versand
Die Agentur versendet sämtliche Unterlagen in der Regel auf dem elektronischen Wege (E-Mail). Rechnungen, Angebote und Verträge werden immer im PDF-Format (.pdf) versendet.
§ 8 Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben, Freistellung
1. Sofern die Leistung der Agentur in der Erstellung von Inhalten (z.B. Social Media, Texte, Bilder, Videos) liegt trägt der Kunde die Verantwortung für Vereinbarkeit der Inhalte mit den Rechten Dritter. Dies gilt insbesondere für die Rechte Dritter aus telemedien- und presserechtlichen Ansprüchen sowie Ansprüchen aus Marken-, Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht. Der Kunde überprüft und stellt sicher, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. anerkannte Verhaltensregeln von Berufsverbänden verstoßen. Die Agentur führt keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden enthaltenen Inhalte durch. Eine rechtliche Überprüfung der Inhalte ist seitens der Agentur nicht geschuldet.
2. Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher Rechte ist, die für die vertragliche Nutzung der Inhalte notwendig sind, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf die Agentur übertragen kann bzw. der Agentur diese Rechte einräumen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.
3. Machen Dritte gegen die Agentur Ansprüche mit der Behauptung geltend, die kontextbezogene Präsenz des Kunden bzw. deren Inhalte verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder verletze ihre Rechte, wird der Kunde die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.
§ 9 Vertragsbeendigung
1. Der Kunde kann vom Auftrag laut Angebot oder Vertrag zurücktreten oder den Auftrag laut Angebot oder Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen von der Agentur das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
2. Der Kunde kann auch vom Auftrag laut Angebot oder Vertrag zurücktreten oder den Auftrag laut Angebot oder Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sich die Agentur in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat.
3. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Kunde für sie Verwendung hat, nach den Angebotspreisen und/oder Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils der Angebotsleistung auf der Grundlage der Angebotspreise und/oder Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbaren Leistungen werden von der Agentur auf unsere Kosten zurückgewährt.
4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
5. Unterlässt der Kunde ohne Verschulden eine ihm nach dem Angebot und/oder Vertrag obliegende Mitwirkung und setzt er dadurch die Agentur außerstande, die Leistung angebotsgemäß zu erbringen, so kann die Agentur dem Kunden zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde.
6. Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Angebotspreisen und/oder Vertragspreisen abzurechnen. Im Übrigen haben die Agentur Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung von § 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bestimmen ist.
7. Ansprüche von der Agentur wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden bleiben unberührt.
§ 10 Abnahme
1. Abnahme ist die Erklärung des Kunden, dass der Auftrag laut Angebot und/oder Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern, wenn die Agentur ihre Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennen.
Bei Nichtabnahme gibt der Kunde der Agentur die Gründe bekannt und setzt, sofern insbesondere eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Kunden aus der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts.
2. Mit der Abnahme entfällt die Haftung der Agentur für erkannte Mängel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
3. Hat der Kunde die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4. Bei der Abnahme von Teilen der Leistung gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.
§ 11 Änderung von AGBs, von Leistungskonditionen und/oder Preisen
1. Die Agentur ist berechtigt die AGBs, die Leistungskonditionen und/oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen für den Kunden zumutbar ist.
2. Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann die Agentur nur aus triftigen Gründen vornehmen bzw. nur wenn der Kunde gegenüber den bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen nicht deutlich schlechter gestellt wird. Ein triftiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn es technische Neuerungen für die geschuldete Leistung gibt oder wenn Dritte, von dem der Anbieter zu Erbringung seiner Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Leistung und/oder Ihre Preise ändern. Die Agentur teilen diese Art von Änderungen Ihrem Vertragspartner 4 Wochen vor Umsetzung schriftlich mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde den Änderungen, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag oder den von den Änderungen betroffenen Teilen des Vertrags mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu kündigen.
§ 12 Kundenschutz
Dem Unternehmen ist es untersagt, während der Dauer dieses Vertrags gleichgeartete Vermarktungsverträge mit anderen Anbietern abzuschließen.
§ 13 Haftung des Anbieters / Mängelbeseitigung / Verjährung
1. Die Parteien haften jeweils unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den in Abs. 2 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
2. Die Parteien haften jeweils für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung die jeweils andere Partei vertrauen darf. Insoweit ist die Haftung der jeweiligen Partei auf den Betrag begrenzt, der für die andere Partei zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
3. Die Parteien haften jeweils unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
4. Eine weitere Haftung der Parteien ist dem Grunde nach ausgeschlossen.
5. Für vom Kunden unsachgemäß und ohne Zustimmung der Agentur vorgenommene Änderungen, Maßnahmen oder sonstige Aktionen und deren Folgen haften die Agentur nicht.
6. Soweit nichts anders vereinbart ist, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche die gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen vorgesehen werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist; hierbei können die in dem jeweiligen Wirtschaftszweig üblichen Regelungen in Betracht gezogen werden. Der Kunde hat der Agentur Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7. Der Kunde ist selbst verantwortlich für den störungsfreien und sicheren Betrieb seines Content-Management-System. Die Beseitigung von Störungen und Mängel am dem Content-Management-System des Kunden ist seitens der Agentur nicht geschuldet. Wir weißen insofern darauf hin, dass der Kunde sich selbst gegen Angriffe (Z.B. Hacking, DDOS etc.) oder sonstigen Störungen schützen muss.
§ 14 Rechnung
1. Die Agentur haben ihre Leistung nachprüfbar abzurechnen. Sie haben dazu Rechnungen übersichtlich aufzustellen, die in den Angebotsbestandteilen und/oder Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie gegebenenfalls sonstige im Angebot festgelegte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu erfüllen und Art und Umfang der Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form nachzuweisen. Rechnungsbeträge, die für Änderungen und Ergänzungen zu zahlen sind, sollen unter Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen aufgeführt werden.
§ 15 Vergütung und Fälligkeit
1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag und/oder unterschriebenen Angebot vom Kunden.
2. Die vereinbarte Vergütung ist binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung zu leisten.
§ 16 Nutzungs- und Urheberrechte an den von der Agentur erstellten Inhalten
1. Der Kunde erhält an allen von der Agentur erstellten urheberrechtlich geschützten Inhalten ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
2. Sofern Gegenstand der Leistung der Agentur die Erbringung von Programmierleistungen ist die Herausgabe des Quellcodes nicht geschuldet.
§ 17 Nutzungs- und Urheberrechte von durch den Kunden bereitgestellten Inhalten
1. Sofern der Kunde selbst Inhalte zur Verfügung stellt, räumt er der Agentur sämtliche für die angebots- und/oder vertragsgegenständliche Nutzung der Inhalte erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen. Bei den der Agentur einzuräumenden Nutzungsrechte handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.
2. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von der Agentur und/oder von Dritten im Auftrag der Agentur erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei der Agentur. Die Agentur räumt dem Kunden an den Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen jedoch das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die jeweilige Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang zu nutzen.
§ 18 Geschäftszeiten
Unsere Geschäftszeiten, beispielsweise für die telefonische Erreichbarkeit der Agentur, sind:
Montag: 17:00 – 20:00 Uhr
Dienstag: 17:00 – 20:00 Uhr
Mittwoch: 17:00 – 20:00 Uhr
Donnerstag: 17:00 – 20:00 Uhr
Freitag: 17:00 – 20:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 15:00 Uhr
§ 19 Datenschutz
Sofern die Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten des Kunden oder personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien dies in einem gesonderten Vertrag regeln (=Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO).
Die Datenschutzerklärung von Marketing & Business Consulting Florian Haacks finden Sie unter: florianhaacks.de/datenschutzerklaerung .
§ 20 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
2. Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Osnabrück. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 12/2022